Wissenswertes zu Arbeitszeugnissen
Sinn und Zweck eines Arbeitszeugnisses
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet bei Auflösung eines Dienstverhältnisses, auf Verlangen, ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Arbeitszeugnisse haben eine doppelte Aufgabe. Sie dienen auf der einen Seite dem Arbeitnehmer als Befähigungsnachweis bei Bewerbungen, auf der anderen Seite sollen sie dem Arbeitgeber über die ausgeübte Tätigkeit sowie die Leistungen und Führung des Zeugnisinhabers wahrheitsgemäß unterrichten.
Grundsätzlicher Inhalt
- Alle für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wesentlichen Aufgaben vollständig enthalten.
- In seiner Aussage der Wahrheit entsprechen
- Vom ständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein
- Dem Arbeitnehmer sein weiters Fortkommen nicht unnötig erschweren
Trotzdem kann ein Arbeitszeugnis auch negative Werthaltungen enthalten. Die weitverbreitete Ansicht, es dürfe nichts Negatives in einem Zeugnis stehen, ist falsch. Im Gegenteil: Unterschlägt der Arbeitgeber wichtige Tatbestände, macht er sich eventuell gegenüber dem neuen Arbeitgeber haftbar.
Die Kunst, ein Arbeitszeugnis abzufassen, besteht also darin, ein zwar wohlwollendes aberwahrheitsgetreues Bild des Arbeitnehmers zu entwerfen, das alle, für seinen beruflichen Werdegang wichtigen Angaben enthält. In ein Arbeitszeugnis gehören grundsätzlich nur Tatsachen von Belang, an denen ein zukünftiger Arbeitgeber interessiert sein könnte. Bloße Behauptungen, Mutmaßungen oder gar Verdächtigungen dürfen auf keinen Fall erscheinen. Ebenso gehören einmalige Vorfälle, die für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens nicht charakteristisch sind, nicht in ein Zeugnis.
Interpretation von Zeugnisformulierungen
Aufgrund der von den Arbeitsgerichten aufgestellten Grundsätze, ein Zeugnis wohlwollend zu formulieren und das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu erschweren, hat sich eine Zeugnissprache eingebürgert, die häufig besser klingt, als sie tatsächlich ist. Daher berechtigt nicht jedes gut formulierte Zeugnis zum stolzen Vorzeigen, denn die scheinbar gute Aussage beinhaltet oft eine negative Beurteilung.
Nicht jeder, der ein Zeugnis liest oder schreibt, weiß, was mit dem gewählten Wortlaut gemeint ist. Es haben sich eine Reihe von standardisierten Formulierungen eingebürgert, die immer wieder als verschlüsselte Bewertungen im Text auftauchen. Sie haben meist eine andere Bedeutung als ihnen der völlig unbefangene Leser entnehmen kann. Andererseits ergeben sich ebenfalls Missverständnisse und Fehldeutungen, wenn der Leser den Code kennt, der Zeugnisschreiber aber rein zufällig in bester Absicht eine diesem Code entsprechende Formulierung verwendet hat. Die Kenntnis der Zeugnissprache - teilweise sogar als Geheimcode bezeichnet - ist deshalb für Angestellte und Arbeitgeber gleich wichtig.
Doch noch verbreiteter als die Verwendung von Codes ist das willkürliche Weglassen positiver und gängiger Formulierungen, um damit die Schwächen des Beurteilten hervorzuheben. Fehlt eine Aussage offenkundig, die jeder in diesem Zusammenhang erwartet, wird der Leser natürlich misstrauisch. Heißt es etwa in dem Zeugnis einer Kassiererin, "sie war pünktlich und fleißig", so ist dem eingeweihten Leser klar, dass der Beurteilten damit Unehrlichkeit bescheinigt werden soll, denn die drei Begriffe ehrlich, pünktlich, fleißig gehören in einem Arbeitszeugnis immer zusammen.
Das einfache und das qualifizierte Zeugnis
Es werden zwei Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden: 1. Das einfache Zeugnis bescheinigt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung. 2. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine ausführliche Beurteilung von Führung und Leistung.
Ein qualifiziertes Zeugnis sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Genaue Beschreibung des Tätigkeitsbereichs
- Beurteilung der Arbeitsleistung und Würdigung positiver Eigenschaften
- Führungsverhalten (bei Führungskräften)
- Kündigungsgrund
- Gute Wünsche für den weiteren beruflichen Werdegang
Die Dauer der Beschäftigung muss genau angegeben sein, und zwar mit den Daten des vertraglich festgesetzten Beschäftigungsbeginns und denen des Ausscheidens aus der Firma Ausfallzeiten durch Krankheit, Streik, Beurlaubung werden nicht erwähnt.
Das Zeugnis muss eine ausführliche Beschreibung des Aufgabenbereichs enthalten. Die Beschreibung sollte umso präziser sein je komplexer und verantwortungsvoller die Tätigkeit war. Ebenso sollte die berufliche Entwicklung innerhalb des Betriebs dargestellt werden.
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält im Gegensatz zur Arbeitsbescheinigung eine Bewertung der Arbeitsleistung. Wichtigster Satz ist die Aussage über den Grad der Zufriedenheit mit den Arbeitsleistungen des Beurteilten in Anlehnung an die traditionelle Zensurengebung. Auch in der Länge und Ausführlichkeit des Zeugnisses drückt sich die Meinung der Vorgesetzten aus: Je kürzer und nichtssagender die Aussagen sind desto schlechter ist die Beurteilung. In einem guten Zeugnis werden die Leistungen ausführlich in den einzelnen Aufgabenbereichen beurteilt. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen muss im Zeugnis angesprochen werden, sonst liegt der Verdacht nahe, dass der Beurteilte häufig bei ihnen angeeckt ist.
Einer Führungskraft muss das Zeugnis bescheinigen, wie sie mit den Untergebenen zurechtgekommen ist. Fehlt eine Angabe hierzu, kann daraus geschlossen werden, dass die Führungsfähigkeit nicht sehr ausgeprägt war.
Wer selbst gekündigt hat, sollte auf den Hinweis Wert legen, dass er auf eigenen Wunsch den Betrieb verlässt. Hat die Firma gekündigt darf der Kündigungsgrund nicht im Zeugnis stehen, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat wie Unterschlagung oder Diebstahl. Die Formulierung, man habe sich in gegenseitigem Einvernehmen getrennt, weist in der Regel darauf hin, dass dem Arbeitnehmer gekündigt wurde.
Es ist üblich, dem ausscheidenden Mitarbeiter gute Wünsche mit auf den weiteren Berufsweg zu geben. War man mit einem Mitarbeiter besonders zufrieden, bedauert man sein Ausscheiden. Fehlen beide oder eine der Aussagen darüber in Ihrem Zeugnis sollten Sie Ihren Chef darauf aufmerksam machen und ihn um eine Erklärung bitten.
Übrigens sollten Sie nicht erst im letzten Moment vor dem Ausscheiden aus der Firma ein Zeugnis verlangen. Bereits wenn Sie gekündigt haben, können Sie das Zeugnis verlangen. Sprechen Sie deshalb rechtzeitig mit Ihrem Chef über das Zeugnis, damit er die notwendige Zeit und Ruhe hat, Ihnen ein ordentliches Zeugnis zu schreiben. Schlagen Sie ihm vor, selbst ein Zeugnis unter Berücksichtigung seiner Vorstellungen und Ihrer Wünsche aufzusetzen.
Wenn Ihnen das Zeugnis ausgehändigt wird, sollten Sie es sofort durchlesen und eventuelle Änderungswünsche vortragen. Später ist es immer schwerer, Korrekturen durchzusetzen. Bei Differenzen über den Inhalt des Zeugnisses sollten Sie versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ein Streit vor dem Arbeitsgericht kostet Geld, denn in der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Der Weg zum Gericht lohnt darum nur in Extremfällen. Die Chancen, vor Gericht ein besseres Zeugnis zu erzwingen sind allerdings nicht schlecht. Bei den Arbeitsgerichten geht die Tendenz eindeutig zugunsten des Arbeitnehmers.
Die praktische Bedeutung des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis ist zwar wichtig, wird aber dennoch in seiner praktischen Bedeutung vielfach überschätzt. Personalfachleute betrachten Zeugnisse mit einer gehörigen Portion Misstrauen. Sie wissen aus Erfahrung, welche unterschiedlichen Deutungen manche Formulierungen zulassen. Denn nicht jeder Zeugnisschreiber ist Fachmann und kennt die in Zeugnissen immer wieder verwendeten Standardformulierungen. Manche von ihnen schreiben in bester Absicht ein Zeugnis, das der Leser dann mehr oder weniger falsch interpretiert.
Für Praktiker ist deshalb das Zeugnis nur eine von mehreren Entscheidungshilfen bei der Bewerberauswahl und nur im Kontext der anderen Bewerbungsunterlagen aussagekräftig.
Zeugnismuster und ihre Interpretation
Die folgenden Musterzeugnisse dienen als Orientierungshilfe. Zuerst werden zwei positive Beispiele dargestellt, danach folgen zwei negative. Erhalten Sie ein negatives Zeugnis, sollten Sie lieber eine einfache Arbeitsbescheinigung verlangen.
Frau Roswitha Prüssing, geboren am 15. September 1956 in Bochum, war vom 1. Juli 1984 bis 30. September 1987 in unserem Unternehmen als Sekretärin unseres Leiters der Einkaufsabteilung tätig.
Frau Prüssing erledigte alle anfallenden Schreibarbeiten wie Lieferantenkorrespondenz, Bestellungen und Reklamationen nach Stichwortangaben und zum Teil völlig selbständig. Außerdem entlastete sie unseren Einkaufsleiter bei allen anfallenden Verwaltungsarbeiten und bei der Erledigung vertrauensvoller Personalangelegenheiten.
Frau Prüssing zeigte sich als eine sehr vielseitige, absolut vertrauenswürdige und gewissenhafte Mitarbeiterin. Sie besitzt hervorragende fachliche Fähigkeiten und Kenntnisse in der Sekretariatsarbeit, ihre Deutschkenntnisse sind ausgezeichnet und auch ihre englischen Sprachkenntnisse sind sehr gut. Eine schnelle Auffassungsgabe und ein sicheres Urteilsvermögen ergänzen das Bild. Auch ungewohnte Situationen wusste sie gut zu meistern.
Frau Prüssing war immer überdurchschnittlich einsatzbereit und interessiert. Ihre Aufgaben erledigte sie mit bemerkenswertem Fleiß, sehr sorgfältig, zuverlässig und verantwortungsbewusst und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Die Führung von Frau Prüssing war jederzeit einwandfrei. Wegen ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie bei Kollegen und Vorgesetzten gleichermaßen beliebt.
Frau Prüssing verlässt uns nach Ablauf ihrer Mutterschutzfrist auf eigenen Wunsch, um sich künftig ausschließlich ihrer Familie zu widmen. Wir bedauern das Ausscheiden von Frau Prüssing sehr und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Es handelt sich um ein ausgezeichnetes Zeugnis einer sehr guten Mitarbeiterin: DieTätigkeitsbeschreibung ist exakt, die Beurteilung ihrer Leistungen und des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist sehr umfassend und hervorragend.
Herr Diplom-Ingenieur Gerhard Klein, geboren am 13. März 1936 in Wolfenbüttel, trat am 1. April 1964 als Entwicklungsingenieur in unser Unternehmen ein. Bereits während seines Studiums an der technischen Hochschule in Braunschweig hatte Herr Klein als Praktikant und später als Werkstudent in unserer Entwicklungsabteilung mitgearbeitet.
Herr Klein führte zunächst eine Reihe von Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet der hydraulischen Hebezeuge durch - mit sehr gutem Erfolg. 1967 begann er sich auf die Entwicklung von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen zu spezialisieren.
Wir verdanken Herrn Klein den derzeitigen hohen Stand dieser Produkte unseres Unternehmens und unserer Geltung auf dem Markt. Sein besonderes Verdienst lag darin, die Automatisierung dieser Maschinen vorangetrieben zu haben.
Im Laufe der Jahre hat sich Herr Klein mit großem Fachwissen und ungewöhnlicher Einsatzfreude ein eigenes Arbeitsgebiet aufgebaut. Sein Ruf als Fachmann auf diesem Gebiet war im In- und Ausland sehr gut.
Die Geschäftsführung unseres Unternehmens erkannte seine Leistungen an und ernannte ihn am 1. April 1971 zum Leiter eines Fertigungsbetriebs. In den folgenden Jahren bewährte sich Herr Klein als Führungskraft in der Fertigung genauso wie er sich als Entwicklungsingenieur hervorgetan hatte. Er verstand es mit besonderem Geschick, seine Mitarbeiter zu einer guten Leistung zu führen, ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und die Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern auf eine natürliche Vertrauensbasis zu stellen.
Durch den Besuch vieler innerbetrieblicher und überbetrieblicher Seminare und durch Selbststudium während seiner Freizeit vervollkommnete Herr Klein seine fachlichen Kenntnisse, aber auch sein Wissen über moderne Führungsmethoden und modernes Management. Mit Wirkung vom 1. September 1972 übertrugen wir Herrn Klein Handlungsvollmacht.
Neben seinen Erfolgen als Entwicklungsingenieur und als Produktionsleiter hat Herr Klein wesentlich dazu beigetragen, bei Kontakten mit anderen Firmen, Verbänden und Behörden ein vertrauensvolles Verhältnis herzustellen. Er hat auch sehr wesentlich zu internationalem Erfahrungsaustausch beigetragen.
Am 1. Januar 1977 ernannten wir Herrn Klein zum Hauptbereichsleiter und erteilten ihm Gesamtprokura.
Auch in der Folgezeit bewährte sich Herr Klein sowohl in der Leitung seines Betriebs und der Führung seiner Mitarbeiter als auch in der Entwicklung neuer Fertigungstechnologien. Herr Klein hat das Angebot erhalten, in die Geschäftsführung eines befreundeten Unternehmens einzutreten. Zwar bedauern wir sehr, einen so erfahrenen Fachmann und eine zugleich so bewährte Führungskraft zu verlieren, haben aber volles Verständnis dafür, dass Herr Klein seine Chance nutzt.
Wir danken Herrn Klein für seine lange, erfolgreiche Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihm für seine neue Aufgabe viel Glück und Erfolg.
Dieses Zeugnis für eine Führungskraft im oberen Management ist rundum positiv. Es stellt den stetigen Aufstieg eines qualifizierten Mitarbeiters vom Eintritt in die Firma über einige Zwischenstationen bis zum Aufstieg in die Ebene unterhalb des Vorstandes dar.
Die Schilderung seiner fachlichen Qualifikation, seiner Leistungen und seines Führungsverhaltens, verbunden mit den betrieblichen Beförderungen und Ernennungen, geben ein deutliches Bild von der Person des Beurteilten und seinen speziellen Fähigkeiten.
Das Zeugnis ist von Anerkennung und Dankbarkeit getragen. Es ist zugleich eine gute Visitenkarte für Herrn Klein wie für seinen bisherigen Arbeitgeber.
| Die ihm / ihr übertragenen Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. | Wir waren in jeder Hinsicht stets zufrieden. Empfehlenswerter Mitarbeiter. |
| Die ihm / ihr übertragenen Arbeiten wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. | Wir waren mit dem Einsatz, der Leistung und der Führung immer sehr zufrieden. Empfehlenswerter Mitarbeiter. |
| Die ihm / ihr übertragenen Arbeiten wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. | Wir waren mit dem Einsatz, der Leistung und der Führung sehr zufrieden. |
| Die ihm / ihr übertragenen Arbeiten wurden zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. | Wir waren mit dem Einsatz, der Leistung und der Führung zufrieden |
| Die ihm / ihr übertragenen Arbeiten wurden stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. | Leistung und Führung waren befriedigend (= ausreichend aber nicht gut). |
| Die ihm / ihr übertragenen Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt. | Die Leistung war kaum befriedigend. |
| Er / Sie hat sich war stets bemüht, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. | Er / Sie hatte immer Mühe gute Leistungen zu erbringen. |
| Er / Sie hat sich bemüht, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. | Manchmal gab er / sie sich Mühe... Er / Sie war fachlich und persönlich überfordert. |
| Er / Sie hat sehr gute menschliche Eigenschaften und wurde schnell sehr beliebt. | Wenn keine fachlichen Qualifikationen im Schreiben steht, fachlich eine Null, an sehr untergeordnete Stelle evtl. zu gebrauchen. |
| Er / Sie hat die Arbeiten in seinem Interesse und dem der Firma gelöst. | Er / Sie stiehlt und ist unkorrekt. |
| Beachtlich war seine Aufgeschlossenheit Neuem gegenüber. | Kaum zu gebrauchen bei Neuentwicklungen. Nicht lernfähig. |
| Er/ Sie verfügt über ein großes Fachwissen und über ein gesundes Selbstvertrauen. | Klopft große Sprüche, ist aber sonst nicht zu gebrauchen. |
| Seine / Ihre gesellige Art wurde geschätzt. | Fest- und Saufkumpane |
| Er zeigte für die Belegschaft großes Einfühlungsvermögen. | Stellte während der Arbeitszeit den Mitarbeiterinnen im Büro nach. |
| Die gebotenen Leistungen lagen durchaus im Rahmen seiner Fähigkeiten. | Er / Sie bemüht sich, es kam aber nicht viel dabei heraus. |
| Er / Sie hatte ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und vermied Spannungen. | Kein eigenes Profil. JA � Sager |
| Er / Sie entsprach unseren Erwartungen. | Nicht zu gebrauchen. |
| Er / Sie war freundlich, hilfsbereit und loyal. | Fachlich nicht zu gebrauchen. |
| Seine / Ihre Pünktlichkeit war beispielhaft. | Was sonst ? |
| Er / Sie verstand es, die Arbeiten mit vollem Erfolg zu delegieren. | Selber hat er / sie kaum etwas erledigt. |
| Er / Sie erledigte die Arbeiten immer ordnungsgemäß. | Er / Sie zeigt keine Eigeninitiative und braucht Druck. |
| Er / Sie zeigte viel Verständnis für die anfallende Arbeit. | Er / Sie ist faul. |